Worauf sollte man bei einer Autoversicherung achten?
Lassen Sie erstmalig ein Fahrzeug auf Ihren Namen zu, so können Sie oft Sonderrabatte bei den Versicherungsgesellschaften erhalten, wenn Sie vielleicht schon den Führerschein z.B. drei Jahre besitzen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung an. Diese Sonderrabatte werden auch oft gewährt, wenn ein Zweitfahrzeug zugelassen wird. Hier wirkt es sich auch positiv auf den Versicherungsbeitrag aus, wenn das Erstfahrzeug bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert ist wie das Zweitfahrzeug. Dies gilt auch für weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers. Schadenfreiheitsrabatte können vom Versicherungsnehmer an andere Versicherungsnehmer übertragen werden. Selbstverständlich wird der Schadenverlauf dabei berücksichtigt. Die Übertragung ist nur dann möglich, wenn das Fahrzeug derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe angehört. Es gibt auch Einschränkungen bei der Personenauswahl: So werden oft nur Rabatte übertragen unter Verwandte ersten Grades oder zwischen Eheleuten oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen und wenn die Dritte Person eine juristische Person ist.
